top of page

Kassenrezept

Kassenrezept (gesetzliche Krankenversicherung)

Ergotherapie kann über ein ärztliches Kassenrezept verordnet werden.
Das Rezept erhalten Sie z. B. von Hausärztinnen, Psychiaterinnen

oder Fachärzt*innen.

Die Kosten werden in der Regel von der

gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an,

sofern keine Befreiung vorliegt.

Blankoverordnung

Ich arbeite auch mit Blankoverordnungen.
Das bedeutet: Art, Dauer und Frequenz der Therapie

werden nicht starr vorgegeben,
sondern individuell und fachlich sinnvoll

im therapeutischen Prozess festgelegt.

Das ermöglicht eine flexiblere, bedarfsgerechtere

und oft wirksamere Behandlung.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Blankoverordnung

für Sie möglich oder sinnvoll ist,
sprechen Sie mich gerne an, ich erkläre Ihnen das in Ruhe.

​

bottom of page