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Kassenrezept
Kassenrezept (gesetzliche Krankenversicherung)
Ergotherapie kann über ein ärztliches Kassenrezept verordnet werden.
Das Rezept erhalten Sie z. B. von Hausärztinnen, Psychiaterinnen
oder Fachärzt*innen.
Die Kosten werden in der Regel von der
gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an,
sofern keine Befreiung vorliegt.
Blankoverordnung
Ich arbeite auch mit Blankoverordnungen.
Das bedeutet: Art, Dauer und Frequenz der Therapie
werden nicht starr vorgegeben,
sondern individuell und fachlich sinnvoll
im therapeutischen Prozess festgelegt.
Das ermöglicht eine flexiblere, bedarfsgerechtere
und oft wirksamere Behandlung.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Blankoverordnung
für Sie möglich oder sinnvoll ist,
sprechen Sie mich gerne an, ich erkläre Ihnen das in Ruhe.
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